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Rittal zur F-Gase-Verordnung

Verwendungsverbote für bestimmte Kältemittel
Rittal zur F-Gase-Verordnung

Rittal zur F-Gase-Verordnung
Ab dem 1. Januar 2020 gelten in Zusammenhang mit der F-Gase-Verordnung Verwendungsverbote für bestimmte Kältemittel sowie Neuregelungen und Vorschriften hinsichtlich Betrieb, Service sowie Kennzeichnung von Kälte- und Klimaanlagen Bild: Rittal

Ab dem 1. Januar 2020 gelten Verwendungsverbote für bestimmte Kältemittel sowie Neuregelungen und Vorschriften hinsichtlich Betrieb, Service sowie Kennzeichnung von Kälte- und Klimaanlagen. Die Rittal GmbH & Co. KG beantwortet Anwendern kältetechnischer Anlagen Frage, was nun zu tun ist, im Rahmen individueller Beratungen.

Inhaltsverzeichnis

1. Rittal berät Kühlgeräteanwender individuell
2. F-Gase-Rechner

 

Die Minderung fluorierter Treibhausgase beschäftigt Anwender und Betreiber kältetechnischer Anlagen, wie zum Beispiel Automobilhersteller. Fluorierte Treibhausgase sind als Kältemittel unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen im Einsatz. Künftig sind die Emissionen dieser klimaschädlichen Stoffe zu reduzieren, um ihre Wirkung auf die globale Erwärmung zu verringern – entweder durch gezielte Substitution oder den Einsatz alternativer Technologien. Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (kurz: F-Gase-Verordnung), die seit dem 1. Januar 2015 gilt, soll einen Beitrag dazu leisten, industrielle Emissionen bis zum Jahr 2030 um 70 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Konkret sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030 sinken. Hieraus ergeben sich ab 2020 Verwendungsverbote für Kältemittel mit einem GWP-Wert (Global Warming Potential) über 2500 sowie Neuregelungen und Ergänzungen für die Wartung, Instandhaltung, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung der betroffenen kältetechnischen Anlagen.

Rittal berät Kühlgeräteanwender individuell

Durch die Verwendungsverbote für F-Gase und Inverkehrbringungsverbote von Erzeugnissen, die F-Gase enthalten, fragen sich Unternehmen, ob vorhandene Kühlgeräte und Chiller ab 2020 weiterhin problemlos einsetzbar sind. Produktionswerke, Instandhalter und Umweltbeauftragte können sich darauf verlassen, dass Rittal seine Klimalösungen seit Jahren F-Gase-Verordnung-konform konzipiert und der Anwender keine weiteren Maßnahmen ergreifen muss. Darüber hinaus steht Rittal als Service-Partner allen Anwendern von Kühlgeräten – auch Nichtkunden – als Servicedienstleister praktisch beratend zur Seite: Von der Ermittlung des Ist-Zustands einer Anlage über die Berechnung ihrer Effizienz, der Ableitung einer Handlungsempfehlung und Bestimmung von Energieeinsparpotenzialen bis hin zum Aufbau und der Inbetriebnahme einer neuen Anlage samt Wartungsvertrag sowie der Entsorgung von Altgeräten.

F-Gase-Rechner

Mit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung sind Betreiber kältetechnischer Anlagen mit einer definierten Menge Kältemittel zu regelmäßigen Dichtigkeitsprüfungen verpflichtet. Inwieweit eine bestehende Anlage von Konsequenzen aus der F-Gase-Verordnung betroffen ist, können Betreiber mit dem F-Gase-Rechner von Rittal ganz einfach ermitteln: Durch Auswahl des Kältemitteltyps und Eingabe der Kältemittelmenge ermittelt das Online-Tool den GWP-Wert und das entsprechende CO2-Äquivalent. Dieses CO2-Äquivalent bestimmt, welche Maßnahmen der Anlagenbetreiber zur Erfüllung der Verordnung ergreifen muss:

https://webinfo.rittal.com/f-gase_verordnung ik

Kontakt:
Rittal GmbH & Co. KG
Auf dem Stützelberg
35745 Herborn
Telefon: +49 2772 505-0
Fax: +49 2772 505-2319
E-Mail: info@rittal.de

www.rittal.de

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