Seit der Verabschiedung des chinesischen Cybersicherheitsgesetzes bestehen für ausländische Unternehmen, die in China im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik tätig sind, neue Anforderungen. Um deutsche Unternehmen bei der Implementierung der gesetzlichen Vorgaben in unternehmenseigene Prozesse zu unterstützen, hat VDE|DKE nun die Chinese Cybersecurity Group ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich mit den relevanten, grenzübergreifenden Fragestellungen der chinesischen Cybersecurity-Regulierung für Deutschland sowie Europa und stellt eine Plattform für den Informationsaustausch der Mitgliedsunternehmen untereinander zur Verfügung. Im Mittelpunkt des ersten Treffens beim VDE in Frankfurt am Main standen Fragen rund um die zukünftige Nutzung von VPN-Tunneln zwischen Deutschland und China sowie Fragen der IT-sicherheitsbezogenen Zertifizierung auf dem chinesischen Markt auf dem Programm: Im Rahmen erster Ergebnisse konnte unter anderem auch ein, das chinesische Cybersicherheitsgesetz seit Längerem umgebender, Mythos richtig gestellt werden: „Das Chinese Cybersecurity Law enthält keine explizite Vorgabe zur Abschaltung von VPN-Tunneln“, erklärt Dennis-Kenji Kipker, IT-Rechtsexperte des VDE. „Die Frage ist deshalb, ob man die Abschaltung speziell von VPN-Tunneln in bestehende Regelungen des Gesetzes hineinlesen will – das ist nach umfassenden Recherchen zurzeit nicht der Fall.“ Deutsche und EU-Unternehmen brauchen deshalb vorerst nicht befürchten, dass infolge des chinesischen Cybersicherheitsgesetzes VPN-Tunnel nach China in großem Umfang abgeschaltet werden. Mitglieder der Chinese Cybersecurity Group sind bislang die Unternehmen Beckhoff, Cybertrap, MB connect line, NTT Security, Phoenix Contact, POST Telecom, SEC Consult, Siemens sowie das VDE-Institut. ik
Implementierung gesetzlicher Vorgaben
VDE|DKE gründet Chinese Cybersecurity Group
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