Die 6. Auflage des kostenlosen juristischen Leitfadens „IT-Security und IT-Compliance“ der Trend Micro Deutschland GmbH beleuchtet Neuerungen im IT-Recht, die speziell für die Geschäftsleitungen deutscher Unternehmen relevant sind. So sieht der Referentenentwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor, Betreiber Kritischer Infrastrukturen (Kritis) zu verpflichten, Schutzmaßnahmen wie Information Security Management und Business Continuity Management als Teile ihrer Cybersicherheits-Strategie zu etablieren. Außerdem sollen sie einer Meldepflicht über Sicherheitsvorfälle bei erheblichen IT-Störungen wie gezielten Angriffsversuchen unterliegen. Zudem ist geplant, die Meldepflichten, die bisher nur für Kritis gelten, auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszudehnen, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Neu ist auch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, welches im April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Dadurch sind die Anforderungen an das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses gestiegen: So muss ein solches besonders geschützt und von wirtschaftlichem Wert sein. mc
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