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DIN und DKE gründen Gremium Cybersecurity

Europäische Funkanlagenrichtlinie
DIN und DKE gründen Gremium Cybersecurity

DIN und DKE gründen Gremium Cybersecurity
DIN und DKE bündeln in einem Gemeinschaftsgremium Cybersecurity Kompetenzen im Bereich Cybersicherheits-Normung in Deutschland. Aktuell steht die Aufnahme von Cybersicherheit in die Europäische Funkanlagenrichtlinie an. Bild: Metamorworks/stock.adobe.com

DIN und DKE haben das Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“ gegründet. Damit werden die Kompetenzen im Bereich Cybersicherheits-Normung in Deutschland zukünftig gebündelt. Die deutschen Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Verbraucherschutz erhalten bei den zu erwartenden Normungsaktivitäten durch bevorstehende EU-Regulierungen so besseren Zugang zur Mitgestaltung.

Normungsstrukturen weiterentwickeln

Aufgrund des zunehmend querschnittlichen Charakters von Cybersicherheit und den erwartet stärkeren Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene bündeln DIN und DKE ihre Aktivitäten und entwickeln ihre Normungsstrukturen in diesem Bereich weiter. Die nationalen Aktivitäten zur Bearbeitung europäischer Normungsvorhaben von CEN CENELEC Joint Technical Committe 13 und ETSI Technical Committee Cyber werden daher ab sofort normenausschussübergreifend über das neue DIN DKE Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“ gesteuert. Das neue Gemeinschaftsgremium wird als nationales Spiegelgremium für die Konsolidierung der deutschen Meinung sowie die Entsendung der deutschen Delegation in die europäischen Gremien zuständig sein. 

Projekt zur Überarbeitung der europäischen Funkanlagenrichtlinie

„Cybersicherheit wird zur Marktzugangsvoraussetzung – entsprechende Normen helfen Herstellern, ihre Produkte in Verkehr bringen zu können“, sagte Christoph Winterhalter, Vorstandsvorsitzender von DIN auf der konstituierenden Sitzung des DIN DKE Gemeinschaftsgremiums „Cybersecurity“. Die europäische Kommission wird voraussichtlich noch in diesem Sommer eine der CE-Kennzeichnung zu Grunde liegende Produktrichtlinie, die Europäische Funkanlagenrichtlinie, überarbeiten. Somit werden Anforderungen an Cybersicherheit für einen Großteil der Produkte verpflichtend. An die europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI werden auf dieser Grundlage Normungsaufträge zur Erarbeitung harmonisierter Europäischer Normen erteilt. Die Interessen der deutschen Wirtschaft, Wissenschaft, der öffentlichen Hand und von Verbrauchern werden über DIN und DKE eingebracht und zukünftig im neuen Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“ gebündelt.

Europäische Funkanlagenrichtlinie fokussiert Cybersecurity

Zentrale Bedeutung für einen Großteil der Hersteller von Produkten mit IT-Komponenten wird die anstehende Aufnahme von Cybersicherheit in die Europäische Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive, RED) haben. Um Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, müssen Hersteller in Zukunft auch ihre Konformität hinsichtlich Cybersicherheitsanforderungen erklären (CE-Kennzeichnung). Dazu kann auf harmonisierte Europäische Normen zurückgegriffen werden. Werden diese eingehalten, wird davon ausgegangen, dass auch die Anforderungen des Rechtsakts erfüllt sind (sog. Vermutungswirkung).

Starke Position in europäischer und internationaler Normung

DIN und DKE bringen sich bereits seit vielen Jahren aktiv in die europäische und internationale Normung im Bereich Cybersicherheit ein. So ist zum Beispiel die ISO/IEC 27000-Reihe zur Informationssicherheit sowie die internationale Normenreihe IEC 62443 „Industrielle Kommunikationsnetze – IT-Sicherheit für Netze und Systeme“ unter Führung und mit maßgeblicher Beteiligung von DIN und DKE entstanden. (eve)

Kontakt:
DIN e. V.
Saatwinkler Damm 42/43
13627 Berlin
Tel.: 030 2601–0
Fax: 030 2601–1231
E-Mail: info@din.de
www.din.de

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Stresemannallee 15
60596 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 6308–0
Fax +49 69 6308–9865
www.dke.de

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