Der ZVEI hat eine Stellungnahme zur europäischen KI-Verordnung veröffentlicht.
Hintergrund der KI-Verordnung
Die Europäische Kommission hat am 21. April ihren Vorschlag für eine Verordnung über Künstliche Intelligenz („AI Act“) vorgelegt. Der Verordnungsvorschlag zielt darauf ab, einen Rechtsrahmen in Europa für sogenannte „Hochrisiko-KI-Systeme“ zu schaffen und unterscheidet im Rahmen eines Risiko-basierten Ansatzes zwischen Hochrisiko- und Nicht-Hochrisiko-KI.
Stellungnahme des ZVEI
Der ZVEI begrüßt grundsätzlich diesen von der EU-Kommission gewählten Risiko-basierten Ansatz. Dabei sollte ein zukunftsgerichtete Regulierung von Künstlicher Intelligenz aber auch die immensen Chancen betrachten, die sich durch die Entwicklung und Anwendungen von Künstlicher Intelligenz für die Wirtschaft in Europa bieten.
Außerdem wird grundsätzlich begrüßt, dass sich der vorgelegte Regulierungsvorschlag an den bestehenden Rechtsrahmen des New Legislative Framework (NLF) und damit verbunden die bestehenden Produktrichtlinien anlehnt. Der aktuell sehr breite Anwendungsbereich der geplanten Verordnung sollte hingegen kritisch hinterfragt werden. Basierend auf dem aktuellen Verordnungsentwurf würden nicht nur KI-Anwendungen, sondern auch herkömmliche Datenanalyse-Software umfasst werden, die auf statistischen Konzepten basiert. (eve)
Die englischsprachige Publikation steht hier zum Download bereit: hier.pro/f3CfG
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