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Brandschutz nach VDE 0833-2 mit optischen Signalgebern von Pfannenberg

Brandschutz nach VDE 0833-2
Pfannenberg zu den Änderungen bei optischen Signalgebern

Die Vorgaben der Norm für optische Signalgeber in Brandmeldeanlagen DIN EN 54-23 sind in Deutschland rechtlich bindend. Mit der Veröffentlichung der Überarbeitung der Planungs- und Projektierungsnorm DIN VDE 0833-2 im Oktober 2017 wurde die bis dahin bestehende Grauzone beendet und Projekte müssen nach den aktuellen Anforderungen der neuen Produktnorm geplant werden. Siemens setzt dafür bei industriellen Anwendungen auf Geräte von Pfannenberg.

Carsten Meißner, Senior Consultant, Siemens AG Building Technologies und Mark Egbers, Industry Group Manager Infrastructure, Pfannenberg

Brandmeldeanlagen erfüllen sowohl in Produktionsstätten als auch in Verwaltungs- und öffentlichen Gebäuden den Zweck, Brände frühzeitig und unabhängig von der Anwesenheit von Personen zu erkennen, sodass umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. In einer Notsituation wie einem Brand muss dabei gewährleistet sein, dass jede in der betroffenen Zone anwesende Person – auch mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit – umgehend und eindeutig alarmiert sowie schnellst möglich evakuiert wird.

Seit der Veröffentlichung der Überarbeitung der Planungs- und Projektierungsregeln der DIN VDE 0833-2 im Oktober letzten Jahres sind die Anforderungen der Produktnorm EN 54-23, die am 1. Januar 2014 in Kraft trat, implementiert. Damit wird nun eindeutig beschrieben, wie und in welcher Menge optische Signalgeber zu planen und zu projektieren sind. Dabei legt auch die DIN VDE 0833-2 zunächst eindeutig fest, dass der Betreiber einer Anlage für das Brandmelde- und Alarmierungskonzept verantwortlich ist. Als Verantwortlicher hat er gemeinsam mit den zuständigen Stellen, dem Planer und gegebenenfalls dem Errichter der Brandmeldeanlage (BMA) die Maßnahmen festzulegen, wie erforderliche Bereiche akustisch und gegebenenfalls auch optisch alarmiert werden müssen. Die wichtigste Änderung durch die neue DIN-VDE-Norm für BMA-Systemanbieter sowie Errichter und Planer ist, dass jede Alarmierungslösung individuell geplant werden muss. Im Mittelpunkt steht dabei immer der vom Signalgeber tatsächlich abgedeckte Signalisierungsbereich, anhand dessen sich der konkrete Gerätebedarf ermitteln lässt. Die Verantwortlichen sollten unbedingt die genauen Herstellerangaben hierzu beachten, um Fehldimensionierungen oder Probleme bei der Abnahme der Anlage zu vermeiden.

Erstmals konkrete Signalisierungsbereiche definiert

In der EN 54-23 werden die Geräte in drei mögliche Zulassungskategorien unterteilt: In den Kategorien W für Wall/Wandmontage und C für Ceiling/Deckenmontage ist die Geometrie des Signalisierungsbereichs bereits vorgegeben. Die Kategorie O für Open/Offene Montage ermöglicht es dem Hersteller im Gegensatz dazu, den Signalisierungsraum frei zu beschreiben beziehungsweise für bestimmte Anwendungen und Konstruktionen optimal zu gestalten. Dies wird im Unterpunkt 6.4.8 der VDE 0833-2 „Optische Signalgeber für die Personenalarmierung“ direkt angewendet. Zusätzlich werden in der Produktnorm besondere Anforderungen an die Lichtleistung und die Lichtverteilung der Geräte gestellt. Beispielsweise gibt sie vor, dass im gesamten Signalisierungsbereich mindestens eine Beleuchtungsstärke von 0,4 lux/m² unter den definierten Messbedingungen erreicht werden muss. Weiterhin müssen optische Signalgeber weißes oder rotes Blitzlicht in einer Frequenz zwischen 0,5 Hz und 2 Hz abgeben – wobei Rot in Deutschland derzeit bevorzugt wird, die ebenfalls zugelassene Alarmierungsfarbe „Klar“ aber Vorteile bieten kann. Außerdem sind die einzelnen Signalisierungsbereiche der jeweiligen Zulassungskategorie bei der optischen Alarmierung nun so aneinander zu reihen, dass der gesamte zu signalisierende Raum vollständig mit den spezifizierten Signalisierungsbereichen abgedeckt ist.

Je nach Applikation muss die richtige Auswahl an Alarmierungslösungen gemäß VDE 0833-2 getroffen werden. Entscheidend hierfür ist im Vorfeld die Erstellung eines Alarmierungskonzeptes zur Definition der Gefahrenbereiche. Zu unterscheiden ist dabei auch eine Anwendung in der Industrie von einer Anwendung in öffentlichen Gebäuden, die jeweils ganz eigene Anforderungen stellen. So haben industrielle Gebäude meist hohe Decken und große Flächen, die den Signalisierungsbereich entscheidend definieren. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Signalgebern der Kategorie „O“ also mit flexibler Montage. Dies ermöglicht einen größtmöglichen Signalisierungsbereich. Auch die Auswahl der Lichttechnologie kann entscheidend sein. Signalgeber mit Xenon-Technologie, wie etwa die Modelle der Pyra-Serie von Pfannenberg, decken in der Regel deutlich größere Signalisierungsbereiche ab als vergleichbare Produkte mit anderen Technologien und Montagepositionen.

Die richtige Auswahl treffen

Bei Applikationen im industriellen Umfeld setzt Siemens auf Pfannenberg-Geräte, da diese eine wirtschaftliche und einfache Handhabung im Objekt ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Projekte im Bereich der Automobil-Industrie oder in Stahlwerken mit optischen Signalgebern der Pyra-Serie ausgestattet. Bei einem namenhaften Automobil-Hersteller war zum Beispiel eine optische Alarmierung über eine Deckenmontage umzusetzen, wobei die Deckenhöhe knappe 10 m betrug. Eine Aufgabe, für die einzig der Signalgeber PY X-M 10 SSM KL geeignet und zugelassen ist. Mit einem Signalisierungsbereich von 405 m² in der Grundfläche können so selbst größere Alarmierungsbereiche mit wenigen Geräten signalisiert werden.

Beim Einsatz in öffentlichen Gebäuden werden bevorzugt intelligente Bus-Systeme eingesetzt. Hier eignen sich besonders integrierte Loop-Signalgeber, wie sie von Siemens mit FDSB221, FDSB228 oder FDSB229 angeboten werden. Sie sind auf eine Ein-Punkt-Montage sowie einen geringen Installationsaufwand ausgelegt. Bei einem Projekt in einer Schule wurden so mehrere Herausforderungen gemeistert: Zum einem konnte das vorhandene Leitungsnetz der Brandmeldeanlage genutzt werden. Zum anderen wird dadurch eine ausfallsichere Alarmierung gewährleistet. Bei Nachrüstungen und Modernisierungen werden Ausfallzeiten in den betroffenen Bereichen auf ein Minimum reduziert und die Einbindung in das intelligente Bus-System, FDNet von Siemens, ist einfach, weil die Parametrierung direkt durch die Inbetriebnahmesoftware erfolgt.

Das Zwei-Sinne-Prinzip

Das Merkblatt ZVEI 82019 [1] fasst die Grundlagen und Herausforderungen der optischen Alarmierung zusammen: Die Beschäftigten im industriellen Arbeitsalltag sind permanent akustischen und optischen Reizen ausgesetzt – eine eindeutige Zuordnung von Signalen wird somit erschwert. Viele Tätigkeiten in der Industrie erfordern zudem das Tragen eines Gehörschutzes und/oder von Schutzbrillen und immer mehr Menschen leiden an Hörbeeinträchtigungen. Für Betroffene ist eine rein akustische Alarmierung nicht effektiv und zu den Zielen des Behindertgleichstellungsgesetzes gehört in diesem Zusammenhang auch das Recht zur Selbstrettung. Ergänzend wird außerdem die Barrierefreiheit für Gebäude und Systeme definiert, wobei barrierefreies Bauen in der DIN 18040-1 geregelt wird. Je nach Umsetzungsstand im Landesbaurecht gehört hier auch eine Alarmierung im Zwei-Sinne-Prinzip zu den Anforderungen. Neben dem gesetzten Alarmierungsweg mit akustischen Signalgebern, kann dies über eine zusätzliche Alarmierung mit optischen Signalgebern erfolgen.

BMAs selbst werden im Bauordnungsrecht gefordert und sind im Rahmen der Sonderbauvorschriften geregelt. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sind ein entscheidender Faktor bei der Planung und Auslegung von akustischen beziehungsweise optischen Signalgebern. Die Ausführung und die Bestandteile sind in der VDE 0833-2 geregelt und die entsprechenden Bauteile in der europäischen Normenreihe EN 54 weitestgehend harmonisiert. ik

www.pfannenberg.com

[1] ZVEI, Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer, Merkblatt 82019:2015-01, Einsatz von DIN EN 54-23 – Optische Signalgeber; Brandmeldeanlagen und Alarmierung, Frankfurt am Main, März 2015

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